Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertragliche Bindung zwischen der Kundin/dem Kunden und naturverwurzelt. Es gelten immer die aktuell vorliegenden AGB ́s. Anders lautende Geschäftsbedingungen sind nur in schriftlicher Form rechtsgültig und müssen von naturverwurzelt bestätigt werden.


Anmeldung

Die Anmeldung für alle Veranstaltungen von naturverwurzelt erfolgt über das Anmeldeformular auf www.naturverwurzelt.at und ist rechtsverbindlich ab Einlangen. Wir behalten uns vor, Teilnehmer/innen abzulehnen.


Preise und Bezahlung

Die jeweils gültigen Preise sind der Website zu entnehmen. Die Reservierung ist mit dem Einlangen des vollständigen Kostenbeitrags auf unser Bankkonto (Bankverbindung laut Rechnung) rechtsverbindlich.


Stornobedingungen

Die Kostenrückerstattung beträgt bei Stornierung bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 75% der Zahlung, bei Stornierung bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% der Zahlung und bei Stornierung bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn 25% der Zahlung. Bei Nichterscheinen und vorzeitigem Abbruch (auch bei Krankheit bzw. Verletzung) erfolgt keine Rückerstattung. Ersatzteilnehmer/innen können genannt werden, wobei sich naturverwurzelt vorbehält, Ersatzteilnehmer/innen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Sollte die Teilnahme vor Kursbeginn aufgrund einer Erkrankung bzw. Verletzung nicht möglich sein (ärztliches Attest erforderlich!) kann der Kostenbeitrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 15,- rückerstattet werden.

Sollte die Veranstaltung aufgrund zu geringer Teilnehmer/innen-Anzahl nicht durchgeführt werden können, erhalten Sie selbstverständlich alle bereits geleisteten Beiträge zurück. Sollte die Veranstaltung aufgrund von Sturm oder Unwetter nicht durchgeführt werden können, wird ein Ersatztermin bekannt gegeben. Wird dieser Ersatztermin nicht angenommen, wird die Kursgebühr für eine andere Veranstaltung gutgeschrieben oder auf Wunsch rückerstattet.


Haftung

Alle Teilnehmer/innen nehmen an der Veranstaltung auf eigene Verantwortung und Gefahr teil. Von uns kann keine Haftung für Personen–und/oder Sachschäden übernommen werden. Wird ein Kind vor Beendigung einer Veranstaltung abgeholt und ist damit ab diesem Zeitpunkt kein/e Teilnehmer/in der Veranstaltung mehr, hat naturverwurzelt keine Aufsichtspflicht mehr, da der Vertrag für diese Veranstaltung ab diesem Zeitpunkt beendet ist. Von der Mitnahme elektronischer Geräte wird dringend abgeraten.

 

Sicherheit

Teilnehmer/innen müssen den für den Kurs erforderlichen Gesundheitszustand aufweisen. Eine ärztliche Untersuchung vor Kursbeginn wird empfohlen. Tatsachen, die gegen den erforderlichen Gesundheitszustand sprechen, sowie bekannte Beeinträchtigungen sind den Kursleiter/innen vor Beginn mitzuteilen. Die Entscheidung über die Zulässigkeit der Teilnahme obliegt der Kursleitung. Insbesondere sind die Kursleiter/innen berechtigt, Teilnehmer/innen, die nicht den erforderlichen Gesundheitszustand aufweisen oder an ansteckenden Krankheiten leiden, von der Teilnahme am Kurs beziehungsweise einer Einheit auszuschließen. Erfolgt ein solcher Ausschluss unmittelbar vor oder während einer Einheit, so kann die Kursgebühr für diese Einheit nicht rückerstattet werden. Bei einer regelmäßigen Einnahme von Medikamenten ist dies vor Kursbeginn der Kursleitung mitzuteilen.

Die Kursleiter/innen geben in der ersten Einheit eines Kurses die Verhaltensregeln bekannt. Diese sind durch die Teilnehmer/innen unbedingt einzuhalten. Erziehungsberechtigte haben dafür Sorge zu tragen, dass diese durch minderjährige Teilnehmer/innen eingehalten werden beziehungsweise eingehalten werden können. Ebenso sind Weisungen der Kursleitung, die die körperliche Sicherheit der Teilnehmer/innen betreffen, einzuhalten. Um die Sicherheit der Gruppe beziehungsweise des einzelnen Teilnehmers zu gewährleisten, behält sich der naturverwurzelt vor, Teilnehmer/innen wegen Verletzung der Verhaltensregeln oder solcher Weisungen abzumahnen und bei fortgesetzter Widersetzlichkeit, mutwilliger Sachbeschädigung oder Straftaten von der betreffenden und den noch ausständigen Einheiten auszuschließen. Minderjährige Teilnehmer/innen sind in solchen Fällen von den Erziehungsberechtigten vom Veranstaltungsort unverzüglich abzuholen. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr. Es wird darauf hingewiesen, dass trotz Einhaltung sämtlicher gebotener Sicherheitsvorkehrungen bei allen naturverwurzelt Angeboten ein nicht kalkulierbares Gesundheits-bzw. Verletzungsrestrisiko besteht. Explizit weisen wir darauf hin, dass wir unter Einhaltung der notwendigen Sicherheitsvorkehrungen unter Anleitung und Aufsicht mit den Teilnehmer/innen regelmäßig mit Schnitzmessern Schnitzen und Lagerfeuer entzünden.

Die Teilnehmer/innen werden am Beginn jeder Einheit am vereinbarten Treffpunkt abgeholt und am Ende der Einheit dort wieder entlassen. Nehmen minderjährige Teilnehmer/innen ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten an einer Kurseinheit teil, so trifft die Aufsichtspflicht vor der Abholung und nach der Entlassung am Treffpunkt die Erziehungsberechtigten.


Allgemeines

  1. Der Erfüllungsort für Leistungen von naturverwurzelt ist der beim Angebot angegebene Veranstaltungsort bzw. der schriftlich vereinbarte Erfüllungsort.
  2. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen naturverwurzelt und dem Teilnehmer ist das jeweils sachlich zuständige Gericht für Klosterneuburg.
  3. Es gilt das österreichische Recht.
  4. Sämtliche Vereinbarungen zwischen naturverwurzelt und dem Teilnehmer bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Erfordernis der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
  5. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die Geltung der übrigen Bestimmungen und des Vertrages nicht. Die Vertragsparteien werden die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche ersetzen, die jener in ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahekommt.
  6. Können aufeinanderfolgende Einheiten bzw. Veranstaltungen von naturverwurzelt längerfristig aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophe, Epidemie, Pandemie usw.) nicht stattfinden, kann für diese Einheiten eine Gutschrift gewährt werden. Die Höhe der Gutschrift liegt im Ermessen von naturverwurzelt.